§1 Geltung & Allgemeines
 „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von Katha Dormagen Photography hergestellten
Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden 
oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD
oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, 
dass es sich bei dem gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke 
im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

Die Gestaltung und Bearbeitung der Fotos liegt bei Katha Dormagen Photography und 
diesbezüglich sind Reklamationen ausgeschlossen, es sei denn diese wurden vorher schriftlich
mitgeteilt. 

§2 Nutzungs- und Urheberrecht
Katha Dormagen Photography steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des
jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
Katha Dormagen Photography überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf
den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.
Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch 
elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der
gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung. Selbiges gilt für die Weitergabe 
von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein - gleich welcher
Form vorliegend - durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit 
vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Katha Dormagen Photography erfolgen. Dies 
gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder 
anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist der 
Fotografin angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung 
gestellt.

Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des 
vereinbarten Honorars in Form von Downloads oder wie vereinbart über.
Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format 
JPG. Die Menge liegt im Ermessen der Katha Dormagen Photography und der 
Anwesenheitsdauer am Tag des Fotoshootings bzw. nach vorheriger Vereinbarung. Die 
Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die 
Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt 
demnach ohne Gewähr.

Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen
schriftlich vereinbart werden.​

§3 Vergütung
Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar vereinbart. Diese wird als Pauschale sowie 
zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet. Eine Mehrwertsteuer wird nicht erhoben nach 
Paragraph 19 Abs. 1 UStG der Kleinunternehmerregelung.

Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der 
zusätzliche Zeitaufwand je begonnene Stunde abgerechnet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen 
diesen einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Tritt der Auftraggeber (Kunde) 
einen Tag vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 50% der im Auftrag 
vereinbarten Summe als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche 
Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Es sei denn der Auftragnehmer 
vertritt diese Kündigung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung (bei Hochzeiten) durch den 
Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Tritt der 
Auftraggeber (Brautpaar) ab 2 Monate vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, 
so sind 40% der im Auftrag vereinbarten Summe als Ausfallhonorar an den Fotografen zu 
zahlen. Bei Rücktritt ab 1 Monat vorher steigt das Ausfallshonorar auf 70%. Gesetzliche 
Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Es sei denn der Auftragnehmer 
vertritt diese Kündigung.

Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Auftraggeber) oder Todesfall (Familie), die zu 
einer Absage des Fotoshootings führen. Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im 
Ermessen der Fotografin.

An- und Abreisekosten fallen ab 15km von Runkel an und werden mit einer Pauschale von 
0,50€ berechnet.

Bei einer weiteren Anreise wird vom Kunde ein Einzelzimmer in der Nähe des Shootingortes zur Verfügung gestellt. 

Fallen weitere Kosten wie z.B. Parkgebühren an, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Trinken werden in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt. 

§4 Haftung

Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet Katha Dormagen 
Photography für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 
Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit 
sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen 
durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Hierzu zählen keine geschmacklichen oder ​
fotoinhaltlichen Beanstandungen. Eine Haftung für technische Fehler, die bei einem 
Fotoshooting auftreten und das Fotoergebnis negativ beeinträchtigen oder unbrauchbar 
machen, ist ausgeschlossen. In diesem Fall wird das Fotoshooting unentgeltlich zu einem 
späteren Zeitpunkt nachgeholt und in diesem Rahmen für Ersatz gesorgt.

Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre 
Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Fotografin ausgeschlossen.

Die Organisation und Vergabe von Buchungen an Katha Dormagen Photography, sowohl
die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die 
Fotografin nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, 
Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin 
erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden 
Schäden oder Folgen übernommen werden.

Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der 
Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als 
vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

§5 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, 
personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im 
Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

§6 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu 
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.​

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